Flexible Arbeitszeiten
Die Arbeitszeit beträgt 42 Stunden pro Woche. Mit flexiblen Arbeitszeiten und Überzeitkompensation unterstützen wir unsere Mitarbeitenden, Beruf und Privatleben miteinander zu vereinbaren.
Das Zuger Kantonsspital steht im Dienst der Gesundheit der Bevölkerung des Kantons Zug und der umliegenden Regionen. Rund 1100 Mitarbeitende, davon 180 in Aus- und Weiterbildung, sind in den verschiedensten Bereichen tätig. Jedes Jahr behandeln und betreuen wir mehr als 11'500 stationäre und über 50'000 ambulante Patientinnen und Patienten. Im interdisziplinären Notfallzentrum werden jährlich mehr als 27'500 Personen behandelt.
Die Arbeitszeit beträgt 42 Stunden pro Woche. Mit flexiblen Arbeitszeiten und Überzeitkompensation unterstützen wir unsere Mitarbeitenden, Beruf und Privatleben miteinander zu vereinbaren.
Berufskleider werden durch das Spital zur Verfügung gestellt. Die Umkleidezeit wird als Arbeitszeit angerechnet,
Wir setzen auf Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit. Im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten bieten wir Müttern und Vätern individuelle Arbeitsbedingungen und flexible Teilzeitbeschäftigungen. Mitarbeitende profitieren von vergünstigten Konditionen in der Kindertagesstätte.
27 Tage: bis und mit dem Kalenderjahr, in welchem das 54. Altersjahr vollendet wird. 32 Tage: ab dem Kalenderjahr, in welchem das 55. Altersjahr vollendet wird.
Neben verschiedenen betriebsinternen Weiterbildungsangeboten haben unsere Mitarbeitenden die Möglichkeit, das interne Trainingszentrum Benefit zu vergünstigten Tarifen zu nutzen. Weiter unterstützen wir auch Breitensport-Aktionen wie zum Beispiel Bike-to-Work.
Im Krankheitsfall wird eine finanzielle Einkommenssicherung von bis zu maximal 730 Tagen garantiert.
Wir bezahlen unseren Mitarbeitenden funktions- und leistungsgerechte Löhne auf Basis des Lohnreglements des Gesamtarbeitsvertrags (GAV). Zudem bieten wir überdurchschnittliche Sozial- und Lohnnebenleistungen.
Mitarbeiterinnen haben ab dem Tag der Geburt Anspruch auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen von 100 % des Grundgehalts.
Die Mitarbeitenden werden im Standardvorsorgeplan A60 ab Alter 18 gegen die Risiken Todesfall und Invalidität und ab Alter 21 zusätzlich auch bei der Sparversicherung obligatorisch versichert. Die Eintrittsschwelle liegt bei einem Jahresgehalt von CHF 11'025.-.
Im Hochhaus Landhausstrasse, in unmittelbarer Nähe des Spitals, stehen für unsere Mitarbeitenden gepflegte Personalzimmer und Appartements zu attraktiven Konditionen zur Verfügung. Die Reservation erfolgt über unseren Bereich Personal. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.hh-landhausstrasse
Alle Mitarbeitenden sind durch den Arbeitgeber bei Unfall privat versichert. Die Prämie für die Zusatzversicherung übernimmt das Zuger Kantonsspital. Bei einem Unfallereignis wird eine finanzielle Einkommenssicherung von bis zu maximal 730 Tagen garantiert.
Die Mitarbeitenden des Zuger Kantonsspital profitieren von zahlreichen internen und externen Vergünstigungen wie beispielsweise Konsumationen im Restaraunt Tango, Warenbezüge aus der hauseigenen Apotheke, ermässigten REKA-Checks, Zuger Job Abo, vergünstigten Tarifen im internen Trainingszentrum usw.
Das Zuger Kantonsspital fördert die Aus- und Weiterbildung seiner Mitarbeitenden. Es bietet ein umfangreiches internes Weiterbildungsangebot und unterstützt die Teilnahme an externen Aus- und Fortbildungen.
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25.09.2024
ZG · Baar · Zuger Kantonsspital AG
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